Strafvollzugsrecht

Strafvollzugsrecht

Unsere anwaltliche Unterstützung endet nicht mit dem rechtskräftigen Urteil. Auch bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe stehen wir an Ihrer Seite und verteidigen Ihre Interessen.

In der Regel beginnt der Straf- bzw. Maßregelvollzug mit einer Behandlungsuntersuchung. Anschließend wird der erste Vollzugsplan festgelegt. Da in dem Vollzugsplan wesentliche Entscheidungen über die Gestaltung des Vollzugs getroffen werden, beispielsweise ob und wann von einem geschlossenen in den offenen Vollzug übergegangen werden kann, ist eine frühe anwaltliche Beratung wichtig.

Auch im weiteren Haftverlauf kann eine anwaltliche Beratung helfen, um die Interessen der inhaftierten Person beispielsweise hinsichtlich der Ausbildung, des Hafturlaubs, der Therapieangebote, Kommunikationsmöglichkeiten etc. gegenüber der Justizvollzugsanstalt durchzusetzen oder auch sich gegen bestimmte Sanktionsmechanismen zu wehren.

Insbesondere bei Fragen um Vollzugslockerungen bei mehrjährigen Haftstrafen ist eine anwaltliche Unterstützung hilfreich, da die Behörden in der Regel formelhaft Anträge ohne Bezug zum Einzelfall ablehnen.

Wir unterstützen Sie dabei, rechtswidrige Entscheidungen nicht hinzunehmen und wollen Ihnen dabei helfen, eine vorzeitige Entlassung zu erwirken.

Ausnahmslos vertreten wir keine Personen, die wegen Sexualdelikten im Strafvollzug inhaftiert oder im Maßregelvollzug untergebracht sind.

Strafvollstreckung

Ziel der Vertretung in der Straf- bzw. Maßregelvollstreckung ist es, die Freiheit wieder zu erlangen. Hier geht es um die vorzeitige Entlassung aus der Haft nach der Hälfte oder Zweidrittel der bereits verbüßten Haftzeit. Da auch die Fortdauer der Maßregeln der Sicherungsverwahrung und der Unterbringung regelmäßig gerichtlich überprüft werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung zu einem frühen Zeitpunkt angebracht.

Insbesondere bei der Unterbringung ist das abgeurteilte Delikt für die Frage von Bedeutung, ob der weitere Freiheitsentzug verhältnismäßig ist.