Opferschutz

Opferschutz

Die Vertretung von Verletzten einer Straftat ist uns sehr wichtig. Wir sehen in der Verteidigung von Opferrechten einen Schwerpunkt unserer Arbeit.

Im Strafrecht steht grundsätzlich der*die mutmaßliche Täter*in im Fokus des Verfahrens; Klägerin ist die Staatsanwaltschaft. Die Verletzten gelten oft nur als Zeug*innen und haben keine aktive Rolle im Verfahren. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Ihre Rechte als verletzte Person zu verteidigen. Wir wollen Sie davor schützen, zum bloßen Objekt des Verfahrens gemacht und durch die Aufarbeitung der Justiz eventuell erneut verletzt und traumatisiert zu werden.
Uns ist bewusst, dass das Strafverfahren selbst durchaus Auswirkungen auf Verletzte haben und zu einer Retraumatisierung führen kann. Darum ist eine Instanz, die sich parteiisch um die betroffene Person kümmert, wichtig. Oft ist eine engagierte Interessenvertretung der einzige Weg, als verletzte Person Gehör zu finden und eine aktive Rolle im Strafverfahren einzunehmen.

Wir wollen einen Schutzraum schaffen für Menschen, die durch sexualisierte, LGBTIQ*-feindliche, rassistische oder antisemitische Gewalt betroffen und verletzbar sind. Denn uns ist bewusst, dass diskriminierende Gewalt besonders schwere psychische Auswirkungen haben und das weitere Leben erheblich beeinträchtigen kann.

Gerne können Sie eine Begleitperson zu einem Gespräch mitnehmen.

Wir nehmen Ihre Bedürfnisse ernst, setzen Ihre Rechte durch und kämpfen für einen fairen und respektvollen Umgang in allen Abschnitten des Strafverfahrens.

Wenn Sie eine Straftat erlebt haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich anwaltlich vertreten zu lassen:

  • Sie können für Ihre Vernehmung als Zeug*in bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht einen Anwältin als Beistand für Ihre Vernehmung beauftragen.
  • Sie können aber auch als Nebenkläger*in am gesamten Verfahren teilnehmen.