Jugendstrafrecht
Junge Menschen zu vertreten, erachten wir als besonders wertvolle Arbeit.
Nahezu alle Menschen begehen in ihrer Jugend Straftaten. Meist hören sie damit als Erwachsene von selbst wieder auf, auch ohne das Einwirken von Polizei und Justiz.
Darum möchten wir die vielfältigen rechtlichen Möglichkeiten des Jugendstrafrechts nutzen, um einer Stigmatisierung des späteren Lebens entgegenzuwirken.
Praktische Fragen & Hinweise
Jugendstrafrecht gilt zwingend für Jugendliche und kann auch bei Heranwachsenden Anwendung finden. Jugendlich ist eine Person im Alter von 14 bis 17 Jahren. Heranwachsende sind Menschen, die zwischen 18 und 20 Jahre alt sind.
Im Jugendstrafrecht steht der sog. Erziehungsgedanke im Vordergrund. Darum kann eine Straftat andere Rechtsfolgen haben als im Erwachsenenstrafrecht.
Wenn ein erwachsener Mensch einen Raub begeht, wird eine Freiheitsstrafe verhängt. Dies ist bei Jugendlichen oder Heranwachsenden nicht zwingend. Hier ist die Aufgabe der Verteidigung, darauf hinzuwirken, dass eine an dem Erziehungsgedanken orientierte Sanktion verhängt wird, die die psychosoziale Entwicklung der Jugendlichen nicht gefährdet.
Darum ist auch gerade bei Heranwachsenden wichtig, dass die Verteidigung darauf hinwirkt, dass das Jugendstrafrecht Anwendung findet und von Strafen, die gegen Erwachsene verhängt werden können, abgesehen wird.
Andere Unterschiede liegen z.B. darin, dass
- spezielle Jugendgerichte zuständig sind
- Hauptverhandlungen gegen Jugendliche grundsätzlich nicht öffentlich sind,
- Strafverfahren leichter und häufiger eingestellt werden,
- die Jugendgerichtshilfe an dem Verfahren teilnimmt
Auch Jugendliche oder Heranwachsende können Anspruch auf eine Pflichtverteidigung, also auf eine vom Staat bezahlte Verteidigung, haben. Ob ein solcher Fall vorliegt, besprechen wir mit Euch. Deine*n Anwält*in kannst Du dir immer selbst aussuchen.
Weitere Infos findest Du unter Kosten.
Als Eltern haben Sie (bis zur Volljährigkeit) eigene prozessuale Rechte und Pflichten:
- Sie haben das Recht, von einer Festnahme Ihres Kindes informiert zu werden und bei einer Vernehmung durch die Polizei anwesend zu sein.
- Sie müssen in der Hauptverhandlung vor dem Gericht anwesend sein.
- Sie haben ein Recht vor dem Gericht gehört zu werden und dürfen Anträge stellen.
- Sie dürfen die Verteidigung bestellen.