Nebenklagevertretung
Die Nebenklage bietet Verletzten von Straftaten die Möglichkeit, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Durch Ihre anwaltliche Vertretung, die sog. Nebenklagevertretung kann verstärkt Einfluss auf das gesamte Strafverfahren genommen werden.
Eine Nebenklage kommt insbesondere in Betracht bei:
- Sexualstraftaten,
- Tötungsdelikten,
- Körperverletzungen, sog. häusliche bzw. Partnerschaftsgewalt,
- Menschenhandel und Freiheitsberaubung,
- Verstoß gegen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz.
Auch bei anderen Delikten kann ein Anschluss zur Nebenklage geboten sein. Fragen Sie uns gerne nach den Voraussetzungen.
Wir beraten Sie bereits vor einer Anzeigeerstattung. Hierbei klären wir Sie über den Ablauf eines Strafverfahrens auf und beraten Sie, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist. Auch wenn wir eine solche als sinnvoll erachten, bleibt es allein Ihre Entscheidung, ob Sie Anzeige erstatten wollen.
Die Anzeige können wir als Ihre Nebenklagevertretung, auch für Sie erstatten.
Danach müssen Sie nicht allein zur polizeilichen Vernehmung gehen, sondern können von uns begleitet werden. In bestimmten Fällen gibt es auch die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbegleitung.
Eine ausführlichere Auflistung der Rechte der Nebenklage finden Sie in diesem Dokument: Infoblatt Nebenklage von Nebenklage e.V. (pdf)
Informationen hierzu finden Sie unter Kosten.