Migrationsrecht

Für Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ein Aufenthalt in Deutschland mit vielen Schwierigkeiten verbunden. Häufig ist dabei eine anwaltliche Hilfe erforderlich, um Fragen rund um das Aufenthaltsrecht zu klären.

Wir unterstützen Sie im Aufenthaltsrecht beispielsweise, wenn Sie zur Berufsausbildung oder dem Studium, wegen einer Arbeit oder wegen Ihrer Familie in Deutschland dauerhaft leben möchten. Wenn Sie aufgrund einer Straftat eine Ausweisung befürchten oder bereits einen Ausweisungsbescheid erhalten haben, so wenden Sie sich unmittelbar an uns.

Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen möchten, so beraten wir Sie gerne auch in dem Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts und zu einer Einbürgerung.

Falls Sie nicht gut Deutsch oder Englisch sprechen, bringen Sie bitte eine*n Übersetzer*in mit. Sollten Sie niemanden kennen, der*die für Sie übersetzen kann, helfen wir bei der Vermittlung.

Bewahren Sie Briefe von Behörden, insbesondere in einem gelben Umschlag, bitte immer mit dem Umschlag zusammen auf. Daraus können sich wichtige Fristen ergeben, die für Ihr Verfahren entscheidend sein können. Bringen Sie diese Unterlagen zu einem Beratungsgespräch mit.