Familienrecht

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Diese sind Teil eines äußerst sensiblen Lebensbereichs.

Uns ist die oft erhebliche – emotionale und finanzielle – Bedeutung für die Betroffenen bewusst. Darum ist uns ein besonders vertrauensvolles und zuverlässiges Verhältnis sehr wichtig. Es braucht hier nicht nur fundierte Rechtskenntnisse, sondern auch Einfühlungsvermögen.

Bei einer ausführlichen und umfassenden rechtlichen Beratung haben wir außergerichtliche und gerichtliche Lösungswege im Blick. Gerade im Familienrecht ist eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung oft erstrebenswert. Denn auch im Hinblick auf etwaig beteiligte Kinder ist es meist entlastend, nicht vor Gericht zu müssen.

Gleichzeitig ist aber auch klar, dass wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist, wir Ihr Anliegen auch vor Gericht engagiert und entschlossen vertreten.

Das Familienrecht kann auch in weniger belastenden Lebenslagen von Relevanz sein. Sehr gerne sind wir Ihnen auch dabei behilflich, vor und während der Ehe oder Lebenspartnerschaft einen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen.

Besonders am Herz liegt uns die Vertretung von Betroffenen von Gewalt. Gerne beraten wir Sie bei Stalking, „häuslicher“ Gewalt und Missbrauch über das Gewaltschutzgesetz. Hiernach ist es z. B. möglich, ein Kontaktverbot oder Näherungsverbot gegen den Täter oder die Täterin zu erwirken.

Bei vorliegendem Gewaltvorwurf im Bereich häuslicher Gewalt, Stalking sowie Missbrauchsproblematiken vertreten wir ausschließlich die Verletzten.

Durch unsere Tätigkeit im Strafrecht verbinden wir Ihre Beratung hier auch gerne mit strafrechtlichen Fragen – z. B. ob man eine Strafanzeige stellt oder sich als Nebenkläger:in dem Verfahren anschließt.

Zu den Kosten im Familienrecht finden Sie hier Informationen: Kosten